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   LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19   

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LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19 (https://dejure.org/2020,14182)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.06.2020 - 10 Sa 708/19 (https://dejure.org/2020,14182)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 10 Sa 708/19 (https://dejure.org/2020,14182)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - sei bei der Bestimmung der Angemessenheit des Nachtarbeitszuschlages kein zusätzliches Kriterium in Gestalt der überragenden Gründe des Gemeinwohls zu berücksichtigen.

    Hierbei sind rein wirtschaftliche Erwägungen nicht geeignet, eine Abweichung vom Regelwert nach unten zu begründen (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2018- 5 AZR 25/17 -, Randziffer 48; Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 -,Randziffer 27 ff.).

    Hierzu ergänzend hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.04.2018 (Az. 5 AZR 25/17) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber aus Rücksicht auf die durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG geschützte Pressefreiheit die mit der Einführung des Mindestlohns einhergehenden Mehrkosten für den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften mit der Übergangsregelung des § 24 Absatz 2 MiLoG Rechnung getragen hat, hingegen in Kenntnis der üblichen frühmorgendlichen Zustellzeiten die Angemessenheit des Zuschlags für Nachtarbeit von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern nicht selbst bestimmt oder die Branche von der Zuschlagspflicht des § 6 Absatz 5 ArbZG ausgenommen hat (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2018- 5 AZR 25/17 -, Randziffer 48).

    § 6 Absatz 5 ArbZG knüpft hinsichtlich der Angemessenheit des Nachtarbeitszuschlages nicht an die Schwere der Tätigkeit als solche an, sondern an die besondere Belastung der jeweils geschuldeten Tätigkeit während der Nachtzeit (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 -, Randziffer 54).

    Eine Minderung des Regelsatzes von 30 % bei Dauernachtarbeit ist nicht geboten durch die von der Beklagtenseite angeführte sogenannte Randlage der Arbeitszeit des Klägers, da grundsätzlich jede Stunde in der Nachtzeit gemäß § 2 Absatz 3 ArbZG erfasst ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 -, Randziffer 55).

    Die Kammer schließt sich vorliegend auch der Annahme des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 25.04.2018 (5 AZR 25/17, Randziffer 56) an, wonach der Aspekt, die Zustelltätigkeit des Klägers sei zwingend in der Nachtzeit erforderlich, sodass der mit dem Zuschlag verbundene Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, nicht erreichbar sei, kein abweichendes, den Zuschlag minderndes Ergebnis rechtfertigt.

    Kann bei Dauernachtarbeit mit dem Zuschlag nach § 6 Absatz 5 ArbZG nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden, kommt ein Abweichen nach unten nur dann in Betracht, wenn - wie etwa im Rettungswesen - überragende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erforderlich machen (BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 -, Randziffer 56).

  • LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19

    Nachtzuschlag für Zeitungszusteller

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Hierbei ist, wie das Landesarbeitsgericht Hamm (vgl. Urteil vom 27.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 48) zutreffend ausführt, zu berücksichtigen, dass der Umstand, dass Nachtarbeit gegebenenfalls nicht vermieden werden könne, dies nichts daran ändere, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer mit gleicher Intensität zu schützen bleibe.

    Während beispielsweise bei Rettungsdiensteinsätzen, die der öffentlichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen, ein Verzicht auf Nachtarbeit ausgeschlossen ist, auch weil die gebotenen Leistungen nicht nachholbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, Randziffer 17; LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 48), ist diese Unvermeidbarkeit bei der flächendeckenden Versorgung mit Zeitungen und Zeitschriften durch den Zeitungszustellbetrieb der Beklagten nicht der Fall.

    Zwar ist die flächendeckende Versorgung von Zeitungsprodukten von der Pressefreiheit des Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG gedeckt, besitzt aber nach Auffassung der Kammer nicht das Gewicht und die zeitlich unbedingte Fixierung auf den Nachtarbeitszeitraum wie bei der lebensbewahrenden Rettungsdiensttätigkeit (vgl. hierzu LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 49).

    Dies gilt auch im Rahmen einer Abwägung des Grundrechtschutzes der Pressefreiheit nach Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG im Rahmen von praktischer Konkordanz mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der durch § 6 Absatz 5 ArbZG und die dort geforderte Angemessenheit des Nachtarbeitszuschlags bewirkt werden soll (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 56 ff.).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 21.04.2020- 10 AZN 4/20 - die Revision bezüglich des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.11.2019 - 6 Sa 911/19 - zugelassen.

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 -, Randziffer 18 m. w. N.).

    Unter Berücksichtigung der - über alle Branchen gesehen - bestehenden Üblichkeiten im Arbeitsleben wird allerdings ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von25 % des Bruttostundenlohns bzw. eine entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage regelmäßig als angemessen im Sinne des § 6 Absatz 5 ArbZG angesehen (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 -, Randziffer 23 m. w. N.).

    Hierbei sind rein wirtschaftliche Erwägungen nicht geeignet, eine Abweichung vom Regelwert nach unten zu begründen (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2018- 5 AZR 25/17 -, Randziffer 48; Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 -,Randziffer 27 ff.).

  • ArbG Köln, 03.07.2019 - 20 Ca 8603/18
    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.07.2019 - 20 Ca 8603/18 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 03.07.2019 - 20 Ca 8603/18 - die Klage für begründet gehalten, da dem Kläger ein Anspruch auf Differenzzahlung für den Zeitraum von Dezember 2015 bis Juli 2017 zustehe.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.07.2019,Az. 20 Ca 8603/18, teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Nach Auffassung des Senats ist die für die gerichtliche Geltendmachung als angemessen anzusehende Drei-Monats-Frist (vgl. 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - NJW 2005, 3305, auch zVv., zu IV 7 d der Gründe) auch für die schriftliche Geltendmachung heranzuziehen.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Während beispielsweise bei Rettungsdiensteinsätzen, die der öffentlichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen, ein Verzicht auf Nachtarbeit ausgeschlossen ist, auch weil die gebotenen Leistungen nicht nachholbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, Randziffer 17; LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2019 - 6 Sa 911/19 -, Randziffer 48), ist diese Unvermeidbarkeit bei der flächendeckenden Versorgung mit Zeitungen und Zeitschriften durch den Zeitungszustellbetrieb der Beklagten nicht der Fall.
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Dies - wie auch das äußere Erscheinungsbild - begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich bei den Bestimmungen des Arbeitsvertrags vom 20.10.2008 um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 14 ; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 12 ; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23 , BAGE 152, 82 ; 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Dies - wie auch das äußere Erscheinungsbild - begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich bei den Bestimmungen des Arbeitsvertrags vom 20.10.2008 um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 14 ; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 12 ; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23 , BAGE 152, 82 ; 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Dies - wie auch das äußere Erscheinungsbild - begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich bei den Bestimmungen des Arbeitsvertrags vom 20.10.2008 um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 14 ; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 12 ; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23 , BAGE 152, 82 ; 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 708/19
    Letztlich kann jedoch offenbleiben, ob es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelt ( § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB ) , denn der Arbeitsvertrag vom 20.10.2018 ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 14 ) .
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

  • BAG, 15.10.1981 - 2 AZR 548/79
  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 532/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Juni 2020 - 10 Sa 708/19 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ein Zinsanspruch.
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